Mit dem Urteil vom 4.7.2019, Az.: C-377/17 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das zwingende Preisrecht der HOAI, nämlich deren Mindest- und Höchstsätze, gegen EU-Recht verstößt. Bezüglich der Folgen für Honorarprozesse, wo es auf die HOAI-Mindest-bzw. Höchstsätze ankommt, bestehen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aber immer noch diametral einander widersprechende Entscheidungen. Eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.